Montag, 28. November 2011

Kuckuckskinder - So kann man Kindesunterhalt sparen!

Wie das Leben so spielt - Der Kuckuck legt anderen Vögeln ein Ei ins Nest und lässt sie seine Brut großziehen. Dieses Prinzip kommt auch bei Menschen vor. Etwa 10% der Ehefrauen / Partnerinnen sollen fremd gevögelt, und so manche dem eigenen Partner dann ein  - Kuckuckskind -  untergeschoben haben.

Schon immer gab es Seitensprünge , heutzutage sind sie allerdings recht weit verbreitet.
Aus welchen Gründen auch immer - Nicht nur Männer tun es, auch ihre Frauen sind untreu. Doch hier kann eine Schwangerschaft für den eigentlichen Partner sehr weitreichende unangenehme Folgen haben: Häufiger als man glaubt, wird diesem 'Gehörnten' nun das Kind eines anderen Mannes untergeschoben und... als eigenes ausgegeben! Jahrelang zieht er ein Kind auf, welches nicht sein eigenes ist, und nach einer Trennung soll er auch noch Unterhalt dafür bezahlen!

Wenn das Kind nun größer wird und gar keine Merkmale von ihm hat ,oder gar jemand anderem ähnlich sieht, wird der vermeintliche Vater oft misstrauisch - und lässt  heimlich eine DNA-Probe untersuchen (ein Haar genügt), um sich Klarheit zu verschaffen. Solche DNA-Analysen sind mittlerweile günstig und schon für 150-200 Euro erhältlich. Das Internet ist voll mit Angeboten. Auch werden immer häufiger Privatdetektive mit der diskreten Beschaffung eines DNA-Ergebnisses beauftragt.

Die Vaterschaft lässt sich damit mit einer Genauigkeit von 99,99% feststellen. Doch die Sache hat einen Haken: Deutsche Familiengerichte meinen, dass es das „Persönlichkeitsrecht“ des unehelichen Kindes verletzt, wenn man heimlich einen Gen-Test macht. Was zwangsläufig zur Folge hat, dass das Ergebnis vor Gericht nicht verwertet werden darf!

Jetzt stellt sich die Frage nach dem Persönlichkeitsrecht des betrogenen Partners: Häufig kommt es nämlich vor, dass er auch nach einer Scheidung noch für ein fremdes Kind Unterhalt zahlen muss!!

Familienrechtlich hat er nun die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten. Außerdem kann er den tatsächlichen Kindsvater in Regress nehmen.

Was aber, wenn der Scheinvater ihn nicht kennt, und die Kindsmutter seinen Namen nicht preis gibt? Nun, dann kann der Unterhaltszahlende seine untreue Expartnerin daraufhin verklagen, den Namen des biologischen Vaters zu nennen.

In solch einem Fall hatte unlängst sogar der Bundesgerichtshof Recht gesprochen (XII ZR 136/09) Das Urteil vom 09.11.2011 sagte recht eindeutig aus: Das Recht auf Schutz der Privatsphäre der Frau muss zurückstehen vor dem „ebenfalls geschützten Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung."

Mit anderen Worten: Die untreue Partnerin hat kein Recht, den tatsächlichen Vater zu verschweigen!

Quelle: http://www.jeden-tag-reicher.com/nl/  - Der kostenlose Newsletter für clevere Infos & Ideen

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