Dienstag, 12. Juli 2011

Darf ein Ehepartner per GPS verfolgt werden?

Aus den USA kommt aktuell ein Gerichtsentscheid, nach dem ein Ehemann von seiner Gattin per GPS überwacht werden dürfte. Begründung: Die Überwachung per GPS aus einem simplen Grund stelle keine Verletzung der Privatsphäre dar: Der Ehemann wurde damit lediglich an öffentlich einsehbare Plätze verfolgt. Jeder hätte ihn also sehen können.

Ganz anders sehen es die Richter des Landgerichtes Lüneburg. In Ihrem Beschluss zur Sache
(AZ 26 Qs 45/11) vom 28.03.2011 lassen sie keinen Zweifel daran, dass dass die verdeckte Anbringung eines GPS-Senders an einem fremden Fahrzeug durch einen Detektiv zur Erstellung eines Bewegungsprofils eine Straftat darstellt.

Fazit: Andere Länder - andere Urteile  !

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